BETTER BALANCE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Coachingverträge und Coachings, die Sie als KlientIn (nachfolgend als Klient bezeichnet) mit uns, Better Balance Coaching by Cindy Uilderks, Inhaber des Unternehmens: Cindy Uilderks, Industriestr. 29, 41564 Kaarst, Deutschland (nachfolgend als Anbieterin bezeichnet) schließen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nicht anerkannt, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs- und Gesundheitscoachingdienstleistungen insbesondere zu den Bereichen Energie und Performance in Beruf und Alltag, Körperliche Balance & optimale Versorgung, Innere Balance und Schlaf & Regeneration.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Zusammenarbeit

(1) Die Anbieterin und der Klient werden zu jeder Zeit vertrauensvoll zusammenarbeiten.

(2) Die Anbieterin wird über alle ihr von dem Klienten anvertrauten Informationen selbstverständlich Stillschweigen bewahren.

§ 4 Vergütung

Die Höhe der für das Coaching anfallenden Vergütung und die Dauer des Coachings werden zwischen der Anbieterin und dem Klienten individualvertraglich festgelegt.

§ 5 Datenschutz

Die seitens des Klienten angegeben personenbezogenen Daten werden von der Anbieterin ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken zur Durchführung dieses Vertrages unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung erhoben, verarbeitet und genutzt.

§ 6 Haftung der Anbieterin

(1) Ansprüche des Klienten auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Klienten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Anbieterin als TÜV-zertifizierter Health Coach arbeitet. Der Anbieterin ist keine Ärztin und kein Heilpraktikerin und darf daher keine medizinischen Diagnosen stellen. Auf Wunsch des Klienten kann die Anbieterin einem Mediziner, mit welchem sie in Kontakt steht, einzelne Fragen des Kunden anonymisiert antragen. Die Anbieterin weist jedoch darauf hin, dass Klienten bei Fragen zu medizinischen Erkrankungen und erforderlichen Medikationen stets Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten müssen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Auf den Gesundheitscoaching-Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Klient als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich bei dem Klienten um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Klienten und der Anbieterin der Sitz der Anbieterin.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.